Elektro- und Automatisierungstechnik Aktuell
Elektrofachkraft in Vollzeit
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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, Beginn: 03.09.2018 (Vollzeit)
Ohne selbst eine elektrotechnische Berufsausbildung durchlaufen zu haben, sind Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten in der Lage, bestimmte elektrische Schalt- und Montagearbeiten in Zusammenhang mit ihren sonstigen berufstypischen Tätigkeiten fachgerecht und sicher auszuführen.
Dies kann im Tischlerhandwerk der Anschluss eines Elektroherdes bei Einbau einer Küche sein. Industriemechaniker/innen oder Feinwerkmechaniker/innen können durch die Weiterbildung zur Elektrofachkraft auch elektrische Schaltungen bei der Inbetriebnahme beispielsweise eines Fahrscheinautomaten übernehmen. Die für Metallbauer/innen typischen Tätigkeiten im Umgang mit elektrischen Anlagen unterscheiden sich von denen im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk. Für die jeweiligen gewerblich-technischen Ausgangsberufe können daher unterschiedliche elektrotechnische Tätigkeiten festgelegt werden.
Mit der Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten wird eine Qualifikation erworben, die es Fachkräften insbesondere aus gewerblich-technischen Berufen erlaubt, bestimmte Arbeiten bei der Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Anlagen oder Maschinen sicher und fachgerecht durchzuführen, die eigentlich Fachkräften aus elektrotechnischen Berufen (z.B. Elektroinstallateuren/-installateurinnen) vorbehalten sind.
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