Berufliche Eingliederung schwerbehinderter Menschen (ESB)

Angesprochen sind schwerbehinderte Menschen bzw. behinderte Menschen, die nach § 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, aus dem Rechtskreis SGB III oder aus dem Rechtskreis SGB II.

Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einer neuen gesundheitsgerechten Arbeitsstelle.

Unsere Angebote:

  • Analyse und Aufarbeitung des Bewerberprofils
  • Bewerbungscoaching und Unterstützung der Eigenbemühungen
  • Praktische Erprobung im Echtbetrieb bis zu 6 Wochen bei einem Arbeitgeber
  • Befristete Probebeschäftigung nach § 46 Abs. 1 SGB III i.V.m. § 46 Abs. 1 SGB III (nur in Absprache mit dem Bedarfsträger)
  • Assistierte Vermittlung

Ansprechpartner/-in

Antje ZöllnerBerufsbildungsstätte Westmünsterland (BBS)Eingliederung schwerbehinderter Menschen (ESB)E-Mail: Telefon: 02561 699-487