Qualifizierungsoffensive: Weiter.Bildung

So kann mit WEITER.BILDUNG! gefördert werden

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden weiterbilden möchten.

Die Weiterbildung Ihrer Beschäftigten kann durch teilweise oder vollständige Erstattung der Lehrgangskosten sowie durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden.

Folgende Voraussetzungen müssen für diese Förderleistungen erfüllt sein:

  • Die Maßnahme umfasst mehr als 120 Stunden.
  • Die Maßnahme sowie ihr Träger sind für die Förderung zugelassen.

Damit Sie Schulungen an die Bedürfnisse Ihres Betriebes anpassen können, ist es für die Förderung unerheblich, ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden.

Weiterbildung während Kurzarbeit

Der Strukturwandel hat durch die Corona-Pandemie deutlich an Fahrt gewonnen. Nutzen Sie die Zeit der Kurzarbeit in Ihrem Unternehmen und machen Sie Ihre Beschäftigten fit für die Arbeit von morgen – wir unterstützen Sie dabei:

Bei beruflicher Weiterbildung während der Kurzarbeit können unter bestimmten Voraussetzungen die Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden. Gut zu wissen: Eine Weiterbildung, die bereits vor Beginn der Kurzarbeit begonnen wurde, muss nicht unterbrochen werden.

Endet die Weiterbildung erst nach dem Bezug von Kurzarbeitergeld, kann sie ebenfalls fortgesetzt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann in diesem Fall ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt gewährt werden.

Sind alle Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld erfüllt, gilt: Für den Arbeitsausfall haben Beschäftigte Anspruch auf Kurzarbeitergeld – auch wenn sie währenddessen eine Weiterbildung machen.

Vorteile für die Unternehmen:

  • Die Qualifizierung wird an die Gegebenheiten im Betrieb angepasst.
  • Die Qualifizierung kann jederzeit abgebrochen oder verschoben werden, wenn es die Abläufe im Betrieb erfordern.

Vorteil für die Beschäftigten

  • Die Beschäftigten erwerben Kenntnisse und Fähigkeiten, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gefragt sind. Sollte eine Rückkehr an den Arbeitsplatz nach dem Ende der Kurzarbeit nicht möglich sein, stärken sie Ihre Position bei neuen Bewerbungen.

Beratung:

Claudia KlinkerBerufsbildungsstätte Westmünsterland (BBS)Bereichsleiterin FbWE-Mail: Telefon: 02561 699-400