Weiterbildungsangebot – offenes Seminar
Wiederholungsunterweisung Arbeiten unter Spannung (AuS)
Jede Elektrofachkraft kommt in die Situation, dass sie Arbeiten an aktiven Teilen
durchführen muss. Die Elektrofachkraft wird aufgrund ihrer Ausbildung und beruflichen Erfahrungen die damit verbundenen Gefahren erkennen und beurteilen, darf aber nur an unter Spannung stehenden Teilen arbeiten, wenn sie entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ für diese Tätigkeit ausgebildet wurde.
In dem Seminar wird die DGUV Vorschrift 3 erläutert und durch praktische Übungen untermauert. Insbesondere geht es um die Fragen: Was sind zwingende Gründe für das Arbeiten an aktiven Teilen, wie müssen diese vom Unternehmer definiert werden und was muss in den geforderten Arbeitsanweisungen festgelegt sein?
Welche Arbeitsmittel sind zu benutzen?
Dieses Seminar gilt als Wiederholungsunterweisung zum Grundseminar (AuS).
Seminarinhalte
- Errichten und Betreiben elektrischer Anlagen
- Gefahren des elektrischen Stromes
- Unfallereignisse aus der Praxis
- Organisation der Ersten-Hilfe
- Organisatorische Voraussetzungen für Arbeiten unter Spannung
- Durchführen von Arbeiten unter Spannung
- Anschließen von Messtechnik
- Fehlersuche in Schaltschränken
- Wechseln von Betriebsmitteln in Schaltschränken unter Spannung
- Werkzeuge, Ausrüstung, Schutz- und Hilfsmittel
Zusatzinformationen
Zielgruppe
Elektrofachkraft oder verantwortliche Elektrofachkraft aus den Bereichen: Inbetriebnahme, Wartung/Instandhaltung oder Reparatur elektrischer Anlagen
Voraussetzungen
Besuch des Grundseminars AuS
Hinweis:
Zur praktischen Prüfung erforderlich sind:
Sicherheitsschuhe, Arbeitskleidung,
sowie optional (können bei Bedarf von der TAA bereitgestellt werden): Helm mit Störlichtbogenvisier und Isolierhandschuhe
Seminarziele
Praxisnahe Vermittlung und Vertiefung der DGUV Vorschrift 3. Das Seminar gilt als Nachweis der Ausbildung zum Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen.
Zum Seminar
Um die fachliche Anerkennung für Arbeiten unter Spannung aufrecht zu erhalten, ist eine Wiederholungsunterweisung spätestens nach vier Jahren erforderlich.