Weiterbildungsangebot – offenes Seminar
Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)
Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP), Gemäß DIN VDE 1000 Teil 10:
Person, die durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie hinsichtlich der notwendigen Schutzeinrichtungen, persönlichen Schutzausrüstungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen wurde.
Seminarinhalte
- Grundlagen der Elektrotechnik / Elektrischer Stromkreis
- Gesetzliche Grundlagen
- Messen elektrischer Größen
- einfache Berechnungen
- Gefahren des elektrischen Stroms
- Netzformen
- Schutzmaßnahmen gegen den elektrischen Schlag
- Tätigkeiten einer elektrotechnisch unterwiesenen Person
- Elektrische Schaltgeräte und Überstromschutzeinrichtungen
- Arbeitsmethoden in der Elektrotechnik nach DIN VDE 0105-100
- Arbeitsschutz
- Verhalten bei Unfällen
- Besichtigen unterschiedlicher Elektrischer Betriebsstätten
- Schriftliche Erfolgskontrolle
Zusatzinformationen
Voraussetzungen
Mindestalter: 18 Jahre
Seminarziele
In diesem Seminar erhalten Sie die notwendigen theoretischen und elektrotechnischen Grundkenntnisse gemäß DIN VDE 1000-10, um als elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) tätig werden zu können.
Zum Seminar
Erfahrene Ausbilder/Dozenten erläutern Ihnen die Gefahren des elektrischen Stroms und weisen Sie auf notwendige Schutzmaßnahmen hin. In diesem Seminar lernen Sie, welche Aufgaben Sie unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft übernehmen können. Sie erlernen, wie Sie die Aufgaben als elektrotechnisch unterwiesene Person sicher und fachgerecht umsetzen. Unfälle an und mit elektrischen Anlagen, wie auch Betriebsmitteln und elektrisch betriebenen Maschinen werden häufig durch elektrotechnische Laien verursacht. Das gefährdet nicht nur den reibungslosen Betriebsablauf, sondern auch die Gesundheit der Mitarbeiter.
Der Unternehmer ist gemäß DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A1 und BGV A3) verpflichtet, seine Mitarbeiter mit den Gefahren ihrer Tätigkeiten zu belehren. Somit sind elektrotechnische Laien, die Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen ausführen sollen, über die Gefahren, die mit diesen Arbeiten verbunden sind, und die einzuhaltenden Schutzmaßnahmen zu unterweisen.