Nr. 253051001

Termin:

21.01.2025 bis 22.01.2025

Seminarzeiten:

di - mi: 08:30 - 16:00 Uhr

Umfang:

16 UStd. (2 Unterrichtstage)

Gebühr:

470,00 €

Veranstalter:

Technische Akademie Ahaus (TAA)
Weidenstraße 2
48683 Ahaus

Telefon: 02561 699-201
Telefax: 02561 699-520

Anmeldeschluss:

07.01.2025

Kurzlink zu dieser Seite:

https://www.bbs-ahaus.de/zamp

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Weiterbildungsangebot – offenes Seminar

Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)

Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP), Gemäß DIN VDE 1000 Teil 10:
Person, die durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie hinsichtlich der notwendigen Schutzeinrichtungen, persönlichen Schutzausrüstungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen wurde.

Seminarinhalte

  • Grundlagen der Elektrotechnik / Elektrischer Stromkreis
  • Gesetzliche Grundlagen
  • Messen elektrischer Größen
  • einfache Berechnungen
  • Gefahren des elektrischen Stroms
  • Netzformen
  • Schutzmaßnahmen gegen den elektrischen Schlag
  • Tätigkeiten einer elektrotechnisch unterwiesenen Person
  • Elektrische Schaltgeräte und Überstromschutzeinrichtungen
  • Arbeitsmethoden in der Elektrotechnik nach DIN VDE 0105-100
  • Arbeitsschutz
  • Verhalten bei Unfällen
  • Besichtigen unterschiedlicher Elektrischer Betriebsstätten
  • Schriftliche Erfolgskontrolle

Zusatzinformationen

Voraussetzungen

Mindestalter: 18 Jahre

Seminarziele

In diesem Seminar erhalten Sie die notwendigen theoretischen und elektrotechnischen Grundkenntnisse gemäß DIN VDE 1000-10, um als elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) tätig werden zu können.

Zum Seminar

Erfahrene Ausbilder/Dozenten erläutern Ihnen die Gefahren des elektrischen Stroms und weisen Sie auf notwendige Schutzmaßnahmen hin. In diesem Seminar lernen Sie, welche Aufgaben Sie unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft übernehmen können. Sie erlernen, wie Sie die Aufgaben als elektrotechnisch unterwiesene Person sicher und fachgerecht umsetzen. Unfälle an und mit elektrischen Anlagen, wie auch Betriebsmitteln und elektrisch betriebenen Maschinen werden häufig durch elektrotechnische Laien verursacht. Das gefährdet nicht nur den reibungslosen Betriebsablauf, sondern auch die Gesundheit der Mitarbeiter.
Der Unternehmer ist gemäß DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A1 und BGV A3) verpflichtet, seine Mitarbeiter mit den Gefahren ihrer Tätigkeiten zu belehren. Somit sind elektrotechnische Laien, die Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen ausführen sollen, über die Gefahren, die mit diesen Arbeiten verbunden sind, und die einzuhaltenden Schutzmaßnahmen zu unterweisen.

Ansprechpartner/in

Janina van DijkSeminarorganisation TAASeminarorganisation Elektro-/ Automatisierungs-/NetzwerktechnikE-Mail: Telefon: 02561 699-571