Die Ergebnisse der Unfallforschung der Berufsgenossenschaften zeigen, dass Elektrofachkräfte aufgrund ihres Tätigkeitsfeldes – nicht zuletzt gerade wegen der Routine – am häufigsten in Elektrounfälle verwickelt sind. Festzustellen ist gerade das Nichteinhalten der ersten, dritten und fünften Sicherheitsregel! Vorrangiges Ziel der Elektrosicherheit ist, die Anzahl der Unfälle auf ein Minimum zu reduzieren. Dabei kommt der Qualifikation der Elektrofachkraft ein besonderer Stellenwert zuteil. Im Sinne der Sensibilisierung für Arbeitssicherheit im Elektrobereich ist der Unternehmer nach Arbeitsschutzgesetz und nach DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) verpflichtet, seine Mitarbeiter (auch die Elektrofachkräfte) in geeigneten Zeitabständen (in der Praxis mindestens einmal im Jahr) über die Gefahren und Maßnahmen zur Abwendung der Gefahren zu unterweisen.
19.12.2024 – 19.12.2024
Seminarzeiten: Donnerstag von 08:30 bis 15:30 Uhr
Umfang: 8 UStd. (1 Unterrichtstag)
24.01.2025 – 24.01.2025
Seminarzeiten: Freitag von 08:30 bis 15:30 Uhr
Umfang: 8 UStd. (1 Unterrichtstag)
18.06.2025 – 18.06.2025
Seminarzeiten: Mittwoch von 08:30 bis 15:30 Uhr
Umfang: 8 UStd. (1 Unterrichtstag)