Weiterbildungsangebot – offenes Seminar
Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung IHK (ADA)
Ausbilderinnen und Ausbilder haben maßgeblichen Einfluss auf die Qualität in der Beruflichen Bildung. Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) regelt, über welche Kenntnisse sie verfügen müssen und wie diese nachzuweisen sind.
Ausbilden darf nur, wer persönlich und fachlich dazu geeignet ist. So legt es das Berufsbildungsgesetz (BBiG) in § 28 fest.
Als fachlich geeignet gilt, wer die beruflichen sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind (§ 30 BBIG). Die berufliche Eignung kann über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung nachgewiesen werden.
Zur fachlichen Eignung gehören aber auch die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse. Worin diese konkret bestehen und wie der Nachweis hierfür erbracht werden kann, gibt die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) vor. Basis ist das Berufsbildungsgesetzes.
Seminarinhalte
Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst (lt. Ausbildereignungsverordnung vom 17.04.2023) die Kompetenz zur selbstständigen Planung, Durchführung, Kontrolle und zum Abschluss der Berufsausbildung in den vier Handlungsfeldern:1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
3. Ausbildung durchführen und kontrollieren und
4. Ausbildung abschließen.
Zusatzinformationen
Zielgruppe
Personen, die bereits in der beruflichen Ausbildung tätig sind oder es zukünftig sein werden.
Seminarziele
Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung vor der Industrie- und Handelskammer
Zum Seminar
Der Seminarpreis enthält keine Prüfungsgebühr für die Prüfung vor der IHK. Dieser wird gesondert mit der IHK abgerechnet.
Das Seminar findet dienstags online und donnerstags in Präsenz statt.
Ansprechpartner/in

